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Teilnahmebedingungen: |
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Die Anreise
mit dem/n angemeldeten Oldtimer/n erfolgt am Sonntag, 19.04.2008,
bis spätestens 10:00 Uhr. |
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Es wird
kein Nenngeld oder Eintrittsgeld erhoben. |
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Jeder Fahrer muss einen der Kategorie seines Fahrzeuges entsprechenden Führerschein besitzen. Fahrzeuge unter 6km/h dürfen nur von dafür geeigneten Personen gefahren werden. Die Haftung liegt beim Fahrzeugeigentümer. |
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Die Gespanne
bewegen sich auch auf öffentlichen Straßen und
unterliegen
somit der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung. |
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Das Oldtimerfahrzeug ist durch den Eigentümer haftpflichtversichert. |
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Auf dem Veranstaltungsgelände darf nur Schrittgeschwindigkeit (6km/h) gefahren werden. Allgemein gilt die Straßenverkehrsordnung. |
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Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Motoren ist untersagt. |
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Sollte Ihr Fahrzeug undicht sein, bringen Sie bitte ein Ölauffangwanne mit und vermeiden so das Eindringen von Öl ins Erdreich. |
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Den Anweisungen der Veranstalter, seiner Organisatoren und deren Helfer ist unbedingt Folge zu leisten. |
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Das nachweislich älteste Fahrzeug wird prämiert. |
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Der Fahrer mit der nachweislich längsten Anreise wird prämiert. |
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Der Veranstalter (Prickings-Hof) lehnt gegenüber den Teilnehmern (Fahrzeugeigentümern, Fahrzeughaltern, Fahrern und Begleitpersonen) jede Haftung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. |
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Wir weisen darauf hin, dass kein Fahren unter Alkoholeinfluss erlaubt ist. |